Das Bundeskabinett hat mehr Mitwirkungspflichten für Bürgergeldbezieher auf den Weg gebracht. Wer Arbeit ohne triftigen Grund ablehnt, muss zukünftig mit Leistungskürzungen rechnen. Drei Stunden Pendeln gilt als zumutbar. Finthammer, Volker www.deutschlandfunk.de, Informationen am Abend